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   BayObLG, 04.01.1996 - 2Z BR 130/95   

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https://dejure.org/1996,11724
BayObLG, 04.01.1996 - 2Z BR 130/95 (https://dejure.org/1996,11724)
BayObLG, Entscheidung vom 04.01.1996 - 2Z BR 130/95 (https://dejure.org/1996,11724)
BayObLG, Entscheidung vom 04. Januar 1996 - 2Z BR 130/95 (https://dejure.org/1996,11724)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1004 Abs. 1; WEG § 22 Abs. 1; ZPO § 286
    Nachweis der gerichtlichen Sachkunde bei Nichthinzuziehen eines Sachverständigen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG München - UR 990/93
  • LG München I - 1 T 2395/95
  • BayObLG, 04.01.1996 - 2Z BR 130/95
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 11.04.1990 - BReg. 2 Z 7/90

    Werdender Wohnungseigentümer: Rechte und Pflichten

    Auszug aus BayObLG, 04.01.1996 - 2Z BR 130/95
    a) Die Vorinstanzen haben ihre Zuständigkeit als Wohnungseigentumsgerichte gemäß § 43 WEG angenommen, weil die Beteiligten eine werdende Wohnungseigentümergemeinschaft bildeten (s. dazu BayObLGZ 1990, 101).

    Die Wohnungen wurden von den künftigen, im Grundbuch noch nicht als solche eingetragenen Wohnungseigentümern in Besitz genommen; ferner ist zu ihren Gunsten eine Auflassungsvormerkung eingetragen (BayObLGZ 1990, 101, 102).

  • BayObLG, 10.05.1990 - BReg. 2 Z 26/90

    Anspruch auf Unterlassung baulicher Veränderungen wie der Errichtung eines

    Auszug aus BayObLG, 04.01.1996 - 2Z BR 130/95
    Eine bauliche Veränderung im Sinn des § 22 Abs. 1 WEG liegt vor bei einer auf Dauer angelegten Veränderung des gemeinschaftlichen Eigentums durch Baumaßnahmen, die weder der erstmaligen Herstellung des nach den Plänen oder der Baubeschreibung vorgesehenen oder sonst ordnungsmäßigen Zustands dienen, noch Maßnahmen einer ordnungsmäßigen Instandhaltung oder Instandsetzung sind (BayObLGZ 1990, 120, 122).
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